Google Streetview kommt und Politiker wehren sich

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Google Street View sorgt derzeit in Deutschland für kontroverse Diskussionen bezüglich Datenschutz. Während der Dienst in den USA bereits seit Jahren etabliert ist, hat er hierzulande erst kürzlich für Aufmerksamkeit gesorgt. Nun plant Google, auch in Deutschland Straßenzüge aufzuzeichnen und in Google Maps zu integrieren. Dies hat zu einer hitzigen Debatte zwischen Verbrauchern und Datenschützern geführt. Trotzdem scheint die technologische Entwicklung nicht aufgehalten werden zu können.

„Die Datenschutzexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sagte der „Frankfurter Rundschau“: „Ich widerspreche, weil ich Bilder meiner Privatwohnung nicht im Internet sehen will.“ (Quelle: ARD Tagesschau Artikel – Politiker wollten Ihr Haus nicht bei „Street View“ sehen. Abgerufen am 12.08.2010)

Soweit Frau Piltz betrifft, bleibt unklar, ob sie entweder ein mangelndes Verständnis für die technischen Gegebenheiten hat oder ihre Aussage nicht klar genug formuliert hat. Tatsächlich werden keine „Bilder“ im Sinne von Mehrzahl veröffentlicht, sondern eine Gesamtansicht, die eine Frontaufnahme darstellt und später einen Panorama-Eindruck vermittelt. Es wäre interessant zu erfahren, was sie mit „Privatwohnung“ meint. Der unerfahrene Leser könnte an seine Mietwohnung im zehnten Stock eines Hochhauses in Berlin-Marzahn denken. Die Wohnung an sich wird jedoch nicht abgebildet, so dass Google Maps-Surfer nicht die dreckige Küche oder das unaufgeräumte Schlafzimmer von Familie Müller zu sehen bekommen.

Wer sich über die grafische Informationsdichte erschreckt, sollte Google Maps besuchen und sehen, wie weit man in der Grundrissansicht zoomen kann, vor allem in Ballungsräumen. Der nachbarliche Garten oder Innenhof des Miethauses ist längst nicht mehr vor fremden Augen geschützt.

Nach massiver Kritik an der angekündigten Einführung von „Street View“ hatte sich Google mit Datenschützern auf einen 13-Punkte-Plan verständigt. Dieser Plan umfasst, dass das Unternehmen auf Antrag Häuser unkenntlich macht. Es ist jedoch erwähnenswert, dass es sich dabei um ein Entgegenkommen von Google handelt, da es keine rechtliche Handhabe gibt. Die Regelung kann also jederzeit von Google außer Kraft gesetzt werden. Was fehlt, sind gesetzliche Regelungen, die längst hätten ausgearbeitet werden können, insbesondere als der Dienst in den USA gestartet wurde und sowohl erfolgreich als auch kontrovers war. Stattdessen gibt es eine Mischung aus Aktionismus und halbherzigen Absichtserklärungen.

„Nach massiver Kritik an der angekündigten Einführung von „Street View“ hatte sich Google mit Datenschützern auf einen 13-Punkte-Plan verständigt. Dieser Plan umfasst, dass das Unternehmen auf Antrag Häuser unkenntlich macht.“ (Quelle: ebenda)

„Dabei handelt es sich um ein Entgegenkommen des Internetkonzerns, eine rechtliche Grundlage gibt es aber nicht.“ (Quelle: ebenda)

Peter Bleser, der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, sagte dem „Handelsblatt“, dass nach der Sommerpause eine „generelle Regelung“ geschaffen werden müsse, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Auch sein Kollege von der FDP, Erik Schweickert, forderte im Gespräch mit dem Blatt eine „eindeutige Rechtsgrundlage“. Die Verwendung von „müsse“ und „fordert“ durch Politiker sollte beim Bürger eindeutige Reflexe auslösen. Leider folgt auf die Sommerpause immer der Sankt-Nimmerleins-Tag, begünstigt durch wichtigere Themen wie die Finanzkrise und die Rente mit 67.

„Nach der Sommerpause müsse eine „generelle Regelung“ geschaffen werden, sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser, dem „Handelsblatt“. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müsse gewahrt bleiben. Auch sein Kollege von der FDP, Erik Schweickert, forderte im Gespräch mit dem Blatt eine „eindeutige Rechtsgrundlage“.“ (Quelle: ebenda)

In den weiterführenden Quellen habe ich den Musterwiderspruch verlinkt, mit dem Hausbesitzer Google mitteilen können, dass ihre Liegenschaft nicht im Street View Dienst erscheint. Grundstücksbesitzer in den 20 Städten, die bereits abgefilmt wurden, müssen sich jedoch beeilen, um zu verhindern, dass ihre Liegenschaften beim offiziellen Start von Street View erscheinen. Der Widerspruch muss bis zum 21. September bei Google eingegangen sein. Ich denke bis dahin bleibt dem Bürger nichts anderes übrig, als sich zu informieren und ggf. Widerspruch einzulegen. Viele Verbraucher- und Datenschutzverbände bieten dafür entsprechende Musterschreiben an.

Auch wenn der Datenschutz ein wichtiges Thema ist, sollte man sich auch die positiven Aspekte von Google Street View vor Augen halten. Gerade für Menschen, die sich in einer fremden Stadt orientieren müssen oder einen virtuellen Rundgang durch Sehenswürdigkeiten machen möchten, kann der Dienst sehr nützlich sein. Auch für die Planung von Routen oder die Vorbereitung von Geschäftsreisen kann Street View eine große Hilfe sein.

Letztendlich liegt es an jedem Einzelnen, ob er Google Street View nutzen möchte oder nicht. Für diejenigen, die sich dagegen entscheiden, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und somit ihre Privatsphäre zu schützen. Für alle anderen bietet der Dienst eine praktische Möglichkeit, die Welt zu erkunden und zu entdecken.

weitere Quellen

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Letzte Änderung: 05.04.2023