Ein Bild auf Facebook, eine Abmahnung und jede Menge Aufregung

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Was ist passiert?

Die Inhaberin einer Fahrschule wurde abgemahnt, weil sie auf ihrer Facebook Fanpage einen Artikel der Bildzeitung geteilt hat, der das Photo von Dortmund-Star Marco Reus beinhaltete. Es wird vermutet, dass der Artikel und vor allem das Bild werbewirksam für die Fahrschule der Abgemahnten eingesetzt wurde. Durch das Teilen wurde der Photograph nicht mehr genannt, was in den Augen des Abmahnenden eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Was ist weiter passiert?

And then the things went crazy …

Plötzlich reden alle von einer Klage (!) und einem Urteil (!), dass die Fahrschulinhaberin zu einer Strafe (!) bei Zahlung einer gewissen Summe an den Photographen verdonnert. Davon entspricht offensichtlich nichts den Tatsachen.
Angeblich sollen sich die Konfliktparteien außergerichtlich geeinigt haben. Das wird eine Zahlung beinhalten, die wahrscheinlich unter dem geforderten Betrag liegen wird. Über die Höhe des Betrages spekuliere ich hier nicht – das ist wieder nur alles HörenSagen. Ob sich die Fahrschulbetreiberin an die Bildzeitung wenden und diese in Regress nehmen wird, ist denkbar aber nicht gesichert. Schließlich muss die Bild sicherstellen (schon im Eigeninteresse), dass die Inhalte, die sie zum Teilen auf dem Onlineangebot bereitstellt auch rechte-und lizenztechnisch abgesichert sind.

Von dem Ende des Bilder- und Texteteilens auf Facebook und anderen sozialen Medien kann noch nicht die Rede sein, auch wenn viele Zeitungen und Newsschleudern nicht müde werden, genau dies zu behaupten.
Stefan Niggemeier hat da mal eine schöne Collage zusammengestellt.

Was bleibt?

Die Geschichte wird noch einige Zeit viral gehen und die Aufregung/Empörung darüber wachsen. Schließlich betrifft diese Sache das Allerheiligste: das ungeschriebene Recht jedes Facebook Nutzers, alles zu teilen und zu verwerten, was andere Leute an Inhalten produzieren.

Auch wenn die Aufregung letztlich auch nur eine effektive Werbekampagne der Kanzlei ist, werden sich die klassischen Abmahnanwälte vom „Erfolg“ dieser Aktion ermutigt, Strategien austüfteln, um hier eine neue Erzader zu erschließen. Der Bereich befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, weil es hier noch keine belastbaren Urteile gibt. Die Technik ist hier wie so oft der Rechtssprechung und vor allem der Rechtsauffassung vorausgeeilt.

Seitenbetreiber und Bildproduzenten werden für sich Wege finden müssen, um in ihren Geschäftsprozessen alle potentiellen Fallstricke auszuräumen. Wenn der Photograph ein Photo an die Bild oder sonstwen liefert, muss eben auch an die Weiterverwertung und Wiederveröffentlichung durch Dritte gedacht werden. Es wäre wirklich hilfreich, wenn die vielen Rechtsgelehrten eine Vorlage erarbeiten würden, die das alles berücksichtigt, anstatt Zeit und Geld anderer Leute mit Abmahnungen zu verschwenden.

 

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Artikel online seit: 8 Jahren 10 Monaten 9 Tagen
Letzte Änderung: 27.12.2019

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